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Gesetzliches
„Ein Inhalt für Alle.“
Durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnikverordnung) wird geregelt, dass alle Bundesbehörden und öffentlichen Einrichtungen, die durch den Bund gefördert werden, ihre Webseiten bis spätestens Ende 2005 barrierefrei gestalten müssen.
Aber nicht nur für öffentliche Einrichtungen, sondern auch für kommerzielle Unternehmen wird die Gestaltung ihrer Webseiten nach barrierefreien Kriterien immer wichtiger.
Fragen beantwortet Ihnen unser digital werkstatt Team gern. Sie erreichen uns unter: +49 (0)40 / 38 038 930.